Neuzulassung
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug zulassen? Hier finden Sie Informationen zur Neuzulassung.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF,259 KB) für den Einzug der Kfz-Steuer
- Falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde, brauchen wir zusätzlich zur Übereinstimmungsbescheinigung den Original-Kaufvertrag oder die Original-Rechnung. Zudem müssen Sie das Fahrzeug zur Identifizierung bei uns vorführen.
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Gebühren
Die Gebühren für eine Neuzulassung vor Ort liegen zwischen 30,60 Euro und 70,40 Euro. Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an.
Die Gebühren für eine Neuzulassung über i-Kfz liegen zwischen 20,26 Euro und 33,06 Euro. Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an. Bitte beachten Sie, dass Sie über i-Kfz nur eine „Standard Neuzulassung“ mit vorliegender Zulassungsbescheinigung Teil II durchführen können und Sie zudem die Voraussetzungen erfüllen müssen (siehe Rubrik „Online Kfz-Zulassung“). Obwohl die Voraussetzungen vorliegen, kann es technisch möglich sein, dass Sie die Neuzulassung vor Ort durchführen müssen.
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.