Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten
Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.
- Verwendung ausschließlich für Probefahrten oder Überführungsfahrten
- Verwendung ausschließlich für das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeug
Das Kennzeichen können Sie je nach Bedarf für bis zu fünf aufeinanderfolgende Tage erhalten. Die Gültigkeit wird auf dem Kennzeichen rechts eingeprägt. Nach Ablauf dieses Termins dürfen Sie mit dem Kennzeichen nicht mehr fahren.
Der Beginn der Geltungsdauer kann nicht vordatiert werden. Berücksichtigen Sie dies vor allem, wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen vor einem Wochenende oder vor Feiertagen beantragen.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) oder Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Bei ausländischen Fahrzeugen: Fahrzeugdokumente in Kopie
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung für LKW (größer als 7,5 t Gesamtmasse), für Anhänger (größer als 10 t Gesamtmasse) und für Kraftomnibusse
- Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Gebühren
Wichtige Hinweise
- Das Fahrzeug muss abgemeldet sein.
- Örtliche Zuständigkeit bei Fahrzeugen mit gültiger Hauptuntersuchung: Zulassungsbehörde am Wohnort des/der Halters/Halterin oder Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs
- Örtliche Zuständigkeit bei Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung: Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs