Ausfuhrkennzeichen
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF,259 KB) für den Einzug der Kfz-Steuer
- Zusätzlich bei zugelassenen Fahrzeugen: bisherige Kennzeichenschilder
- Zusätzlich bei ausländischen Fahrzeugen: die ausländischen Fahrzeugpapiere
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorführen, damit wir es identifizieren und die Verkehrssicherheit überprüfen können.
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
Gebühren
Wichtige Hinweise
- Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.
- Sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen (einschließlich Rückstände der Kfz-Steuer), müssen wir die Zulassung nach dem Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz ablehnen.