Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I oder Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.
Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiedergefunden? Dann sind Sie dazu verpflichtet, das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
- Vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) oder Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Bei Verlust: Verlusterklärung (PDF,159 KB) (Hinweis: Die Zulassungsbehörde kann zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung verlangen.)
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- Zusätzlich bei Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie bei zugelassenen Fahrzeugen: Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Gebühren
Die Gebühren für den Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) liegen zwischen 12,00 Euro und 21,20 Euro.
Die Gebühren für den Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) liegen zwischen 21,20 Euro und 29,90 Euro.
Für eine gegebenenfalls erforderliche eidesstattliche Versicherung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 31,00 Euro an.
Wichtige Hinweise
- Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) dem Kraftfahrt-Bundesamt. Dies wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen. Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen.
- Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.
- Der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin muss die Verlusterklärung (PDF,159 KB) auszufüllen. Falls eine andere Person den Verlust verursacht oder festgestellt hat, müssen Sie zusätzlich die Seite 2 ausfüllen.