Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I oder Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.
Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiedergefunden? Dann sind Sie dazu verpflichtet, das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) oder Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Bei Verlust: Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- Zusätzlich bei Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie bei zugelassenen Fahrzeugen: Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Gebühren
Wichtige Hinweise
- Bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei erforderlich.
- Bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde erforderlich.
- Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.
Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) dem Kraftfahrt-Bundesamt. Dies wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen. Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen.