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Schülerbeförderung

bodo-JugendticketBW

Hier finden Sie Informationen zu den Auswirkungen des bodo-JugendticketBW auf die Schülerbeförderung.

Umstellung von der Schülermonatskarte auf das bodo-JugendticketBW im Schülerlistenverfahren zum Schuljahr 2023/24

Seit 1. März 2023 gibt es das bodo-JugendticketBW. Das bodo-JugendticketBW ist ein persönliches Jahresabonnement mit monatlicher Abbuchung. Es gilt ganztägig für beliebig viele Fahrten im gesamten Netz des bodo-Verbundgebietes und darüber hinaus in sämtlichen Bussen und Bahnen (2. Klasse) des Nahverkehrs in Baden-Württemberg. Der monatliche Abbuchungsbetrag im Schuljahr (11 Monate, da es keine Abbuchung im August gibt) beträgt im Schülerlistenverfahren 33,19 Euro. Nähere Infos finden Sie in den allgemeinen Beförderungsbedingungen und den Tarifbestimmungen des bodo-Verkehrsverbundes auf der Internetseite www.bodo.de unter der Rubrik „Service/Downloads/Tarifbestimmungen und Fahrgastrechte“.

Erstattung Schülerbeförderungskosten

Seit es das bodo-JugendticketBW gibt, führt das auch zu Änderungen in der Schülerbeförderungs­kosten-Erstattung. Nach der Kostenerstattungssatzung des Landkreises kann man für Schülerinnen und Schüler, die zur Kostenerstattung berechtigt sind, nur notwendige Schülerbeförderungs­kosten abzüglich der jeweiligen monatlichen Eigenanteile erstatten. Pro Schuljahr ist daher der Preis des bodo-JugendticketBW (derzeit 365,00 Euro im Jahr) die Obergrenze der notwendigen Kosten.

Schülerinnen und Schüler, die ganzjährig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren und einen monatlichen Eigenanteil von aktuell 33,80 Euro oder 42,20 Euro bezahlen, fahren mit dem bodo-JugendticketBW somit günstiger als bisher. Diejenigen mit einem monatlichen Eigenanteil von aktuell 21,10 Euro erhalten das bodo-JugendticketBW weiterhin vergünstigt und bezahlen nur diesen Eigenanteil. Schülerinnen und Schüler, die auf Grund der „3.-Kind-Regelung“ keinen Eigenanteil zahlen müssen, erhalten das bodo-JugendticketBW weiterhin ohne Zuzahlung.

Obwohl viele Schülerinnen und Schüler mit dem bodo-JugendticketBW mehr Nutzungsmöglichkeiten haben und gleich viel oder weniger bezahlen müssen als bei der Schülermonatskarte, haben bisher erst knapp die Hälfte der Kundinnen und Kunden zum bodo-JugendticketBW gewechselt.

Zentrale Umstellung auf das bodo-JugendticketBW im Schülerlistenverfahren

Sehr viele fahren mit dem bodo-JugendticketBW günstiger als bisher mit Schülermonats­karten. Daher stellen die Abocenter zum neuen Schuljahr (2023/24) all diejenigen Kostenerstattungsberechtigten im Schülerlistenverfahren zentral auf das bodo-JugendticketBW um, die noch nicht gewechselt haben.

„Widerspruchsrecht“ gegen die Umstellung

Die Erziehungsberechtigten können der zentralen Umstellung für Schülerinnen und Schüler widersprechen, die nicht ganzjährig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren wollen, weil sie zum Beispiel im Sommer mehrere Monate mit dem Fahrrad fahren. Sie können weiterhin Schülermonatskarten über das Schülerlistenverfahren bestellen.

Umfang der Kostenerstattung für Schülermonatskarten

Bitte beachten Sie, wenn Sie sich für eine Schülermonatskarte entscheiden: Nach der Kostenerstattungssatzung des Landkreises für kostenerstattungs­berechtigte Schülerinnen und Schüler kann man nur notwendige Schülerbeförderungskosten erstatten. Pro Schuljahr ist der Preis des bodo-JugendticketBW (derzeit 365,00 Euro im Jahr) die Obergrenze der notwendigen Kosten. In der Regel liegt die Summe der Kosten der Schülermonatskarten im Schuljahr in der Regel über dem Preis des bodo-JugendticketBW. Daher kann man nur eine begrenzte Zahl an Schülermonatskarten erstatten. Die Erstattung für diese Schülermonatskarten erfolgt wie bisher abzüglich der jeweiligen monatlichen Eigenanteile. Als Teilnehmende/r am Schülerlistenverfahren müssen Sie deshalb darauf achten, dass Sie die nicht erstattungsfähigen Schülermonatskarten rechtzeitig abbestellen. Ansonsten müssen Sie den vollen Preis bezahlen oder es kommt zu einer Rückforderung.

Wie viele Schülermonatskarten man im Einzelfall erstatten kann, hängt vom Preis der jeweiligen Schülermonatskarte ab. Dies können Sie so ermitteln: Sie teilen den Betrag 365,00 Euro durch den Preis der Schülermonatskarte. Sie finden zur Orientierung, ausgehend vom aktuellen bodo-Tarif (Tarifstand 23.03.2023; www.bodo.de), nachfolgend einige Beispiele, anhand derer Sie die Zahl der derzeit erstattungsfähigen Schülermonatskarten bei der jeweiligen bodo-Tarifzone erkennen:

Sie bezahlen einen monatlichen Eigenanteil von derzeit 21,10 Euro:

  • 1 bodo Zone (Preis 42,20 Euro): 8 Schülermonatskarten (für die 9. Karte Teilerstattung)
  • 3 bodo Zonen (Preis 72,50 Euro): 5 Schülermonatskarten

Sie bezahlen einen monatlichen Eigenanteil von derzeit 33,80 Euro:

  • 1 bodo Zone (Preis 42,20 Euro): 8 Schülermonatskarten
  • 3 bodo Zonen (Preis 72,50 Euro): 5 Schülermonatskarten
  • 5 bodo Zonen (Preis 100,50 Euro): 3 Schülermonatskarten (für die 4. Karte Teilerstattung)

Sie bezahlen einen monatlichen Eigenanteil von derzeit 42,20 Euro:

  • 3 bodo Zonen (Preis 72,50 Euro): 5 Schülermonatskarten
  • 5 bodo Zonen (Preis 100,50 Euro): 3 Schülermonatskarten

Wie viel die Schülermonatskarten für weitere bodo-Zonen kosten, können Sie im Tarifdokument von bodo unter Anlage 5 finden. Wenn die Fahrstrecken in Einzelfällen über das Gebiet des bodo-Verbundes hinausgehen, müssten Sie die Preise dieser Schülermonatskarten ansetzen. 

Ändert sich der Preis der Schülermonatskarte oder des bodo-JugendticketBW, so kann sich auch die Anzahl der erstattungsfähigen Schülermonatskarten ändern.

Kundeninformation, Antwortfrist, Vordruck für den Widerspruch

Die Abocenter schreiben die Kundinnen und Kunden im Schülerlistenverfahren demnächst direkt an und informieren sie über diese Vorgehensweise. Mit dem Schreiben erhalten Sie auch einen Vordruck für einen „Widerspruch“ gegen die Umstellung, falls Sie weiterhin Schülermonatskarten anstelle des bodo-JugendticketBW im Schülerlistenverfahren möchten. Sie müssen den Widerspruch dann spätestens bis zum 8. Mai 2023 äußern. Sie können den Vordruck auch hier herunterladen:

Bitte richten Sie den Widerspruch an das zuständige Abocenter. Die Adressen sind: 

Fragen und Sonstiges

Sofern Sie Fragen zur Kostenerstattung in der Schülerbeförderung haben, richten Sie diese gerne an die Schulen und Schulträger/innen. Bitte beachten Sie auch, dass die Abocenter und bodo zu Fragen der Kostenerstattung in der Schülerbeförderung keine Auskünfte geben können.

Kostenerstattung berufliche Schulen

Kreiseigene berufliche Schulen (Edith-Stein-Schule Ravensburg und Aulendorf, Humpis-Schule Ravensburg, Geschwister-Scholl-Schule Leutkirch, Berufliches Schulzentrum Wangen, Gewerbliche Schule Ravensburg)

Wichtige Hinweise

  • Antrag bitte vollständig ausfüllen
  • Unterschrift, Eingangsstempel und Stempel der Schule bitte nicht vergessen

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Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Kontaktdaten für eine mögliche Terminvereinbarung finden Sie untenstehend in der Kontaktbox.

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Ihr direkter Kontakt

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Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
Ravensburg

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Fax: 0751 85-775210
Mail: C.Kirchmaier@rv.de