Fahrzeugzulassung
Die Kfz-Zulassung ist an folgenden Standorten mit Termin möglich: Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu.
Bundesweite Mitnahme der Kennzeichen bei Wohnortwechsel und Halterwechsel
Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.
Seit 1. Oktober 2019 kann auch bei einer Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb Deutschlands, das dem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen), beibehalten werden. Bitte beachten Sie hierbei: Eine Ummeldung des Fahrzeugs auf den neuen Halter ist auf jeden Fall notwendig.
Wichtige Hinweise
Sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen (einschließlich Rückstände der Kfz-Steuer), müssen wir die Zulassung nach dem Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz ablehnen. Bitte begleichen Sie offene Gebühren daher vor der Zulassung eines Fahrzeugs.