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Fahrzeugzulassung

Die Kfz-Zulassung ist an folgenden Standorten mit Termin möglich: Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Bundesweite Mitnahme der Kennzeichen bei Wohnortwechsel und Halterwechsel

Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.

Seit 1. Oktober 2019 kann auch bei einer Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb Deutschlands, das dem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen), beibehalten werden. Bitte beachten Sie hierbei: Eine Ummeldung des Fahrzeugs auf den neuen Halter ist auf jeden Fall notwendig.

Wichtige Hinweise

Sofern rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen (einschließlich Rückstände der Kfz-Steuer), müssen wir die Zulassung nach dem Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz ablehnen. Bitte begleichen Sie offene Gebühren daher vor der Zulassung eines Fahrzeugs.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro KFZ-Zulassung
Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee

Verwaltungsgebäude Leutkirch im Allgäu
Wangener Straße 70
Leutkirch im Allgäu

Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Kreishaus Wangen im Allgäu
Liebigstraße 1
Wangen im Allgäu

Tel.: 0751 85-1414
Fax: 0751 85-1405
Mail: buergerbuero@rv.de