Wunschkennzeichen
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
- ein Namenskürzel,
- die Abkürzung Ihrer Firma,
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
- ein Altkennzeichen (SLG, ÜB oder WG)
- zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen während des Zulassungsvorgangs vor Ort beantragen oder sich dieses bereits vorab online aussuchen und reservieren.
Was wir von Ihnen brauchen
Gebühren
Wichtige Hinweise
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzen und das Kennzeichen später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk und für denselben Fahrzeughalter/dieselbe Fahrzeughalterin verwenden möchten, dann können Sie die Erkennungsnummer gegen eine Gebühr von 2,60 Euro für ein Jahr reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung erneut verwenden.
Bitte beachten Sie:
- Wenn Sie die einem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichenkombination nachträglich ändern wollen, kostet das eine zusätzliche Gebühr.
- Sie können ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes (aber noch nicht zugelassenes) Wunschkennzeichen bei einem Umzug nicht in den neuen Verwaltungsbezirk mitnehmen.
- Kennzeichen für Elektro-, Oldtimer- und Saisonfahrzeuge benötigen zusätzlich für den Kennbuchstaben und den Betriebszeitraum je eine Stelle Platz. Insgesamt darf ein Kennzeichen inklusive Unterscheidungskennzeichen höchstens acht Stellen (Buchstaben und Zahlen) umfassen.
Als Zulassungsbehörde versuchen wir, Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein (bestimmtes) Wunschkennzeichen.