Einlegen von Leitungen in Flächen von Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen
Wenn Sie eine Leitung in Flächen von Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen einlegen möchten, ist vor der geplanten Einlegung ein Antrag zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Lageplan bitte in geeignetem Maßstab zur Verfügung stellen. Dabei die Stelle kennzeichnen, an der die Leitung verlegt werden soll.
Beschreibung der geplanten Einlegung mit folgenden Angaben:
- Angaben zum Eigentümer der Leitung (Vor- und Zunahme, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse)
- Art und Verwendungszweck der Leitung (Abwasser, Wasser, Strom, etc.)
- Material und Dimensionierung (z.B. Stahlbeton DN 300)
- Verlegung in offener oder geschlossener Bauweise mit Angaben zur Einlegetiefe
Kosten
Die Einlegung ist ggf. kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Verwendungszweck der Leitung sowie der Einlegelänge.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel jährlich oder kann über einen Ablösebetrag einmalig erfolgen.
Wichtiger Hinweis
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 3 Wochen.