Kindertagesbetreuung
Unser Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte dabei, Kinder und Jugendliche zu betreuen und zu fördern. Dies geschieht zum Beispiel, indem das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bei der Vermittlung einer Tagespflegeperson hilft oder die Kosten für die Betreuung übernimmt.
Darüber hinaus berät das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien alle Gemeinden des Landkreises bei ihrer örtlichen Kindergartenbedarfsplanung und bietet Fortbildungen für Erzieher/innen an.
Näheres zu unseren Angeboten finden Sie hier:
Kindergartenfachberatung und Bedarfsplanung
Wir bieten:
Beratung und Unterstützung...
in allen Fragen, die die Kindertageseinrichtungen betreffen:
- für Träger/innen und deren Gremien.
- für Pädagogisches Personal.
- für Elternvertreter/innen.
Information...
- zu allen fachlichen und rechtlichen Fragen „rund um die Kindertageseinrichtung“.
- zu konzeptionellen und strukturellen Entwicklungen in Kindertageseinrichtungen.
- in Form von Veranstaltungen für Leiter/innen und Träger/innen.
Jugendhilfeplanung, Kindertageseinrichtungen
- Beratung der Gemeinden in ihrer örtlichen Bedarfsplanung.
- Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes und anderer gesetzlicher Aufgaben.
- Berichterstattung zur Weiterentwicklung der Tagesbetreuung für Kinder im Landkreis Ravensburg.
Kindertagespflege
Kindertagespflege gehört neben Krippen, Kindergärten und Horten zu den Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder bis zu 14 Jahren. Allerdings geht es hier um eine familiäre Tagesbetreuung, da die Kindertagespflegepersonen in der Regel zu Hause arbeiten und dort Kinder betreuen. Kindertagespflege bedeutet für das Kind Betreuung, Erziehung und Förderung in zwei Familien.
Wir vermitteln, beraten und begleiten die Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit der Caritas Bodensee-Oberschwaben und dem Diakonischen Werk Ravensburg.
Kindertageseinrichtungen - Kostenübernahme
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder einer anderen Einrichtung) kostet in der Regel Gebühren. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann die Gebühren ganz oder teilweise übernehmen. Die Gebühren-Ermäßigung und die Gebühren-Befreiung hängen von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien schriftlich beantragen.
Welche Voraussetzungen Sie für eine Förderung erfüllen müssen
Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (Regelkindergarten). Um die Kosten verlängerter Öffnungszeiten, des Ganztageskindergartens, des Hortes oder der verlässlichen Grundschule übernehmen zu können, muss der Antrag begründet sein, zum Beispiel durch:
- Erwerbstätigkeit der Personensorgeberechtigten
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche,
- Berufliche Bildungsmaßnahmen, Schul- oder Hochschulbildung einschließlich einer Promotion (wenn es sich um die Erstausbildung handelt; nur in begründeten Fällen auch bei weiteren Ausbildungen/Schulbesuchen/Studien),
- Teilnahme an Fördermaßnahmen zur Eingliederung in Arbeit,
- Teilnahme an Integrationskursen.
- Pflege von Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1
- Chronische oder länger andauernde Krankheiten der Erziehungsberechtigten
Ausnahme
Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ob das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Kosten der Kinderkrippe übernimmt, ist abhängig von dem individuellen Betreuungsbedarf der Familie. Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, kann man Kinder zwischen 8 und 30 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens 2 oder 3 Tage) betreuen und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann die Förderung übernehmen. Wenn Sie eine umfangreichere Betreuung geltend machen und Sie hierfür eine Förderung beantragen wollen, muss dies begründet sein (siehe oben bei "Welche Voraussetzungen Sie für eine Förderung erfüllen müssen").
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Kindertagespflege - Kostenübernahme
Wenn eine Kindertagespflegeperson ein Kind betreut, entstehen Kosten. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann diese Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Dies hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie müssen die Kostenübernahme beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien schriftlich beantragen.
Welche Voraussetzungen Sie für eine Förderung erfüllen müssen
Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung in einer Tagesein-
richtung oder in Kindertagespflege. Unser Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fördert die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in der Kindertagespflege (gemäß den §§ 22 bis 24 SGB VIII). Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs kann man Kinder zwischen 8 und 30 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens 2 oder 3 Tage) betreuen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann die Förderung übernehmen. Die tägliche Betreuungszeit soll 4-6 Stunden betragen. Machen die Eltern eine umfangreichere Betreuung geltend und wollen hierfür eine Förderung beantragen, muss dies begründet sein, zum Beispiel durch:
- Erwerbstätigkeit der Personensorgeberechtigten
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche
- Berufliche Bildungsmaßnahmen, die Schul- oder Hochschulbildung einschließlich einer Promotion (Erstausbildung, nur in begründeten Fällen auch bei weiteren Ausbildungen/Schule/Studium)
- Teilnahme an Fördermaßnahmen zur Eingliederung in Arbeit
- Teilnahme an Integrationskursen
- Pflege von Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1
- Chronische oder länger andauernde Krankheiten der Erziehungsberechtigten
Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Sie können Kindertagespflege und die Förderung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nur ergänzend zum eingerichteten Betreuungsangebot in Anspruch nehmen, wenn Sie einen besonderen Bedarf haben.
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Hier finden Sie die Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege (PDF,3,4 MB)