Antragsformular Umverteilung
Allgemeines
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltsgestattung sind und verpflichtet sind, an einem bestimmten Ort Ihren Wohnsitz zu nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Änderung oder Streichung der Wohnsitzauflage stellen.
In der Regel ist es erforderlich, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern und eine private Wohnung vorweisen können. Humanitäre oder familiäre Gründe können auch die Änderung der Wohnsitzauflage begründen. Die Entscheidung trifft die zuständige Ausländerbehörde und erfolgt im Einzelfall.
Welche Stelle zuständig ist
Wenn Sie in Leutkirch, Aichstetten, Aitrach, Weingarten, Ravensburg oder Wangen wohnen, ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
Wenn Sie in einer sonstigen Gemeinde des Landkreises Ravensburg wohnen, ist der Landkreis Ravensburg (Landratsamt) zuständig.
Wie Sie einen Antrag stellen
Antrag auf Umverteilung (PDF,110 KB)
Dieses Formular können Sie ausfüllen, ausdrucken und uns unterschrieben per Post oder eingescannt per E-Mail zusenden.