Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.

Antragsformular Umverteilung

Allgemeines

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltsgestattung sind und verpflichtet sind, an einem bestimmten Ort Ihren Wohnsitz zu nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Änderung oder Streichung der Wohnsitzauflage stellen.

In der Regel ist es erforderlich, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern und eine private Wohnung vorweisen können. Humanitäre oder familiäre Gründe können auch die Änderung der Wohnsitzauflage begründen. Die Entscheidung trifft die zuständige Ausländerbehörde und erfolgt im Einzelfall. 

Welche Stelle zuständig ist

Wenn Sie in Leutkirch, Aichstetten, Aitrach, Weingarten, Ravensburg oder Wangen wohnen, ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
Wenn Sie in einer sonstigen Gemeinde des Landkreises Ravensburg wohnen, ist der Landkreis Ravensburg (Landratsamt) zuständig.

Wie Sie einen Antrag stellen

Antrag auf Umverteilung (PDF,110 KB) 
Dieses Formular können Sie ausfüllen, ausdrucken und uns unterschrieben per Post oder eingescannt per E-Mail zusenden. 

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Amt für Migration und Integration
Schützenstraße 69
Ravensburg

Verwaltungssekretariat
Tel.
Frau Götz 0751 85-9830
Frau Öksüz 0751 85-9822
Fax: 0751 85-779805
Mail: auslaenderbehoerde@rv.de

Kontaktboxbutton

Wichtiger Hinweis

Telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde:

Montag-Freitag 
von 09:00-12:00 Uhr