IeF-Beratung
Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (IeF) bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Eine IeF ...

Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
"Kindeswohlgefährdung" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der individuell im konkreten Einzelfall zu bestimmen ist. Eine allgemeingültige Definition gibt es nicht, da jede Situation einzigartig ist und sorgfältig fachlich geprüft werden muss.
Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt dann vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Vorgehen bei Verdacht:
- Informationsgewinnung: Zunächst werden alle relevanten Informationen über die Situation des Kindes oder Jugendlichen gesammelt. Dies kann Gespräche mit dem Kind, den Eltern, anderen Bezugspersonen oder Fachkräften umfassen.
- Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte: Die Risikoeinschätzung erfolgt im Team. Mehrere Fachkräfte bringen ihre Expertise ein, um eine fundierte Einschätzung zu treffen.
- Die insoweit erfahrene Fachkraft (IeF) wird beratend hinzugezogen. Dabei bleiben alle personenbezogenen Daten der Klienten anonym.
- Nach sorgfältiger Prüfung aller Informationen und Beratung wird eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen.
Anspruch auf Beratung oder Beratungspflicht haben:
- Fachkräfte der Jugendhilfe (§ 8a SGB VIII)
- Personen, die beruflich mit Kindern in Kontakt stehen (§ 8b SGB VIII)
- Beratung von Berufsgeheimnisträgern (§ 4 KKG)