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Bauanträge können ab dem Jahreswechsel nur noch digital eingereicht werden

Ab dem 1. Januar 2025 wird in Baden-Württemberg das Virtuelle Bauamt seinen Betrieb aufnehmen. Dies ermöglicht die digitale Abwicklung von Bauanträgen über die zentrale Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)". Grundlage für diese Neuerung ist ein Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren, das vom Landtag verabschiedet wurde. Ein zentrales Element des Virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum. Diese Lösung ermöglicht es, dass alle Beteiligten - Bauherren, Architekt und Behörden - direkt und gleichzeitig an den Anträgen arbeiten können. Somit kann der Bauantragsprozess effizienter und transparenter gestaltet werden.
 

Das Landratsamt Ravensburg stellt für Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen und Anleitungen zur Verfügung, um den Umstieg auf die digitale Plattform zu unterstützen.
Auf der Homepage des Landkreises werden hierfür entsprechende Hilfestellungen und ein Video-Tutorial bereitgestellt, das die Anmeldung und Nutzung von ViBa BW ausführlich erklärt: https://www.rv.de/ihr+anliegen/bauen+und+umwelt/baurecht+und+wohnbau/baurecht.

Pressedienst Nr. 149

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88212 Ravensburg
Ravensburg, den 23.12.2024 
(erstellt am 23. Dezember 2024)

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