Am 17. Dezember in Kißlegg: Wegfall der Derogationsregelung zum 31.12.2013 - Was ist zu beachten? Welche Anpassungsstrategien gibt es?

Kreis Ravensburg – Die sogenannte Derogationsregelung, die besagt, dass auf Antrag und unter Einhaltung hoher Auflagen maximal 230 kg Stickstoff je Hektar aus Wirtschaftsdüngern auf Intensivgrünland aufgebracht werden dürfen, endet zum 31.12.2013.

Danach ist es nicht mehr zulässig, die notwendigen Nährstoffmengen mit eigenen Wirtschaftsdüngern auf diesen Flächen auszubringen.
In einer Infoveranstaltung am Dienstag, den 17.12.2013 im Gasthaus Ochsen in Kißlegg informiert das Landwirtschaftsamt über die neue Rechtslage ab 2014 und mögliche Anpassungsstrategien der Betriebe. Beginn ist um 20:00 Uhr. Alle betroffenen und interessierten Landwirte sind herzlich eingeladen.


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Ravensburg, den 02.12.2013

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