Fahrgastführerschein
Um Fahrgäste in Taxis, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie Personenkraftwagen gewerblich zu befördern, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
- Sie reichen den Antrag persönlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein.
- Alternativ können Sie den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg oder bei einem der Standorte des Bürgerbüros in Bad Waldsee, Leutkirch oder Wangen einreichen.
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Mindestalter: 21 Jahre
- Vorbesitz von mindestens 2 Jahren einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat.
- Bei Krankenkraftwagen reicht ein Vorbesitz von einem Jahr aus.
Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.
Was wir von Ihnen brauchen
- Antrag auf Fahrgastbeförderung Kopie des aktuellen Führerscheins Augenärztliches Gutachten (Kopie reicht aus)
- Nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliches Gutachten (Kopie reicht aus)
- Nicht älter als 1 Jahr
- Leistungspsychologisches Gutachten (Kopie reicht aus)
- Nicht älter als 1 Jahr
- Führungszeugnis der Belegart „0“
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen beim erstmaligen Erwerb bei 38,80 Euro, bei Verlängerung bei 32,90 Euro.
Für die Prüfung des Antrages wird zusätzlich eine Gebühr von 5,10 Euro fällig. Diese erhebt die Fahrerlaubnisbehörde oder das Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes je nach Abgabeort.