Namensänderung oder Eintragung akademischer Grad
Hier finden Sie Informationen zur Namensänderung in Ihrem Führerschein oder wenn Sie Ihren akademischen Grad eintragen lassen möchten.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Ravensburg,
- Sie reichen den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg oder bei einem der Standorte des Bürgerbüros in Bad Waldsee, Leutkirch oder Wangen ein.
- Alternativ können Sie den Antrag persönlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes einreichen.
Was wir von Ihnen brauchen
- Antrag auf Ersatzführerschein (PDF,204 KB)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild,
- Nachweis über die Namensänderung (zum Beispiel Personalausweis/Reisepass, Heiratsurkunde, Urkunde über Namensänderung, etc.),
- Nachweis über den Erwerb des akademischen Grades,
- Bisheriger Führerschein
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen bei 32,10 Euro, wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheins sind.
Wenn Sie einen nationalen Führerschein (grau/rosa) haben, liegen die Gebühren ebenfalls bei 32,10 Euro.
Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 4,00 Euro ein biometrisches Lichtbild an unserem Foto-Terminal zu erstellen. Wichtig: Dieses Foto kann nicht für anderer Dokumente ausgedruckt werden. Es wird nur zur Erstellung Ihres Führerscheins benutzt.
Wichtige Hinweise
Bei Namensänderung mit einem nationalen Führerschein (grau/rosa):
Hinweis zu den bisherigen Fahrerlaubnisklassen 2 und 3:
Bei der Umstellung der Fahrerlaubnisklasse 2 wird diese bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Zur Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr) und ein augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) im Original vorlegen.
Bei der Umstellung der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten Sie befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres zusätzlich die Zugkombination bis 18,75 t. Zur Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr) und ein augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) im Original vorlegen.
Hinweis für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind:
Wenn Sie in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, können Sie bei der Umstellung der Fahrerlaubnisklasse 3 auf Antrag einmalig die Fahrerlaubnisklasse T erhalten. Damit dürfen Sie Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h fahren.
Diese Maschinen müssen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Für die Beantragung müssen Sie einen Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder eine sonstige Bestätigung vorlegen.