Entziehung und Neuerteilung
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt Ihre Fahrerlaubnis und Ihr Führerschein wird eingezogen und entwertet.
Um wieder fahren zu dürfen, müssen Sie eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Sofern es bei Antragsstellung keine Bedenken gegen Ihre Eignung gibt, können sie wieder eine Fahrerlaubnis erhalten.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
Was wir von Ihnen brauchen
Was wir von Ihnen brauchen
- Antrag auf Neuerteilung
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Führungszeugnis der Belegart „0“
- Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (Kopie reicht aus), nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde
- Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht
- Sehtest-Bescheinigung (Kopie reicht aus)
- Augenärztliches Gutachten (Kopie reicht aus)
- Nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliches Gutachten
- Nicht älter als 1 Jahr
- Leistungspsychologisches Gutachten
- Nur bei Neuerteilung der Busklassen (D1, D1E, D, DE) erforderlich
Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.
Gebühren
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Neuerteilung nach Entzug: 145,10 € - 145,90 €
- Versagung der Fahrerlaubnis: 169,70 €
- Entzug, Feststellung, Aberkennung: 156,90 €
- Für die Prüfung des Antrages wird zusätzlich eine Gebühr von 5,10 Euro fällig. Diese erhebt das Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes bei Antragsabgabe.
- Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 4,00 Euro ein biometrisches Lichtbild an unserem Foto-Terminal zu erstellen. Wichtig: Dieses Foto kann nicht für anderer Dokumente ausgedruckt werden. Es wird nur zur Erstellung Ihres Führerscheins benutzt.