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Änderung der Papiere bei Adress- oder Namensänderung

Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen jederzeit den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen von Angaben zum Halter/zur Halterin (Adresse oder Name) müssen Sie der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen. Dies gilt für auch für Geschäftsfahrzeuge bei einer Betriebsverlegung oder Umfirmierung.

Online Änderung der Papiere bei Adressänderung

Hinweis: Die Änderung der Papiere bei einer Namensänderung ist online nicht möglich.

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Was wir von Ihnen brauchen

Änderung - Name:
  • Geänderter Personalausweis, gegebenenfalls Heiratsurkunde des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
  • Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende Seite
Änderung - Adresse:
  • Geänderter Personalausweis, gegebenenfalls Meldebestätigung des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
  • Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende Seite

Bitte beachten Sie:
Diese Angaben gelten nur, wenn Ihr Fahrzeug bereits im Landkreis Ravensburg auf Ihren Namen zugelassen ist und Sie innerhalb des Landkreises umgezogen sind. In allen anderen Fällen bitte die Rubrik „Umschreibung“ beachten.

Gebühren

Die Gebühren für eine Änderung des Namens oder der Adresse vor Ort liegen zwischen 11,10 Euro und 21,20 Euro.

Die Gebühr für eine Adressänderung über i-Kfz liegt bei 7,96 Euro. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Online-Adressänderung die Voraussetzungen erfüllen müssen (siehe Rubrik „Online Kfz-Zulassung“). Obwohl die Vorrausetzungen vorliegen, kann es technisch möglich sein, dass Sie die Adressänderung vor Ort durchführen müssen. Eine Namensänderung ist nicht über i-Kfz möglich. 

Wichtige Hinweise

Formulare

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro KFZ-Zulassung
Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee

Verwaltungsgebäude Leutkirch im Allgäu
Wangener Straße 70
Leutkirch im Allgäu

Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Kreishaus Wangen im Allgäu
Liebigstraße 1
Wangen im Allgäu

Tel.: 0751 85-1414
Fax: 0751 85-1405
Mail: buergerbuero@rv.de