Änderung der Papiere bei Adress- oder Namensänderung
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen jederzeit den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen von Angaben zum Halter/zur Halterin (Adresse oder Name) müssen Sie der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen. Dies gilt für auch für Geschäftsfahrzeuge bei einer Betriebsverlegung oder Umfirmierung.
Hinweis: Die Änderung der Papiere bei einer Namensänderung ist online nicht möglich.
Was wir von Ihnen brauchen
- Geänderter Personalausweis, gegebenenfalls Heiratsurkunde des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende Seite
- Geänderter Personalausweis, gegebenenfalls Meldebestätigung des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende Seite
Bitte beachten Sie:
Diese Angaben gelten nur, wenn Ihr Fahrzeug bereits im Landkreis Ravensburg auf Ihren Namen zugelassen ist und Sie innerhalb des Landkreises umgezogen sind. In allen anderen Fällen bitte die Rubrik „Umschreibung“ beachten.
Gebühren
Die Gebühren für eine Änderung des Namens oder der Adresse vor Ort liegen zwischen 11,10 Euro und 21,20 Euro.
Die Gebühr für eine Adressänderung über i-Kfz liegt bei 7,96 Euro. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Online-Adressänderung die Voraussetzungen erfüllen müssen (siehe Rubrik „Online Kfz-Zulassung“). Obwohl die Vorrausetzungen vorliegen, kann es technisch möglich sein, dass Sie die Adressänderung vor Ort durchführen müssen. Eine Namensänderung ist nicht über i-Kfz möglich.
Wichtige Hinweise
- Bei Adressänderung: Sie können das Fahrzeug erst ummelden, wenn Sie sich bei Ihrer Gemeinde/Stadt um- beziehungsweise angemeldet haben.
- Die Adress- oder Namensänderung ist neben i-Kfz auch per Post möglich. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular Adressänderung oder Namensänderung per Postversand (PDF,122 KB).