Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg: Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot

Kreis Ravensburg – Der Landkreis Ravensburg untersagt ab dem 19. August 2023 bis vorerst 18. September 2023 in allen Gemeinden des Landkreises die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern. Das Verbot gilt auch für die Inhaber/innen einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Zulässig ist die Entnahme nur noch, wenn Sie Vieh tränken oder mit Handgefäßen schöpfen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Aufgrund der Regenfälle in den vergangenen Wochen hatte sich die Situation der Gewässer im Landkreis kurzfristig entspannt. Inzwischen reichen die Niederschläge aber nicht mehr aus, um die Pegelstände der Bäche und Seen durchgehend auf ein ausreichendes Maß ansteigen zu lassen. Die niedrigen Wasserstände beeinträchtigen die Gewässerökologie. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen.

Die Allgemeinverfügung können Sie unter www.rv.de/bekanntmachungen abrufen.

Pressedienst Nr. 109
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Ravensburg, den 18.08.2023
(erstellt am 18. August 2023)

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