Umgang bei Konflikten mit dem Biber

Kreis Ravensburg – Der Biber hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten in fast ganz Baden-Württemberg ausgebreitet. Er hilft, das Grundwasser zu schützen, die Moor- und Feuchtgebiete zu erhalten. Er sorgt auch für die Artenvielfalt in seinen Gewässerrevieren. Besonders wenn man an die Folgen des Klimawandels mit längeren Trockenphasen denkt, erfüllt der Biber eine wichtige Funktion. Da im Landkreis Ravensburg Biber mittlerweile flächendeckend leben, kommt es aber auch vermehrt zu Konflikten. Das betrifft insbesondere land- und forstwirtschaftliche Flächen und Siedlungsgebiete. Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Biber eine streng geschützte Tierart ist. Sie dürfen daher Biber nicht vergrämen, nicht aktiv in ein Biberrevier eingreifen und die Biberdämme nicht zerstören. Diese Handlungen sind nicht zulässig. Das Bau- und Umweltamt des Landkreises wird solche unerlaubten Eingriffe bußgeld- und strafrechtlich nachverfolgen.

Wie die Erfahrung mit dem Bibermanagement in Baden-Württemberg und auch im Landkreis seit vielen Jahren zeigt, lassen sich Konflikte mit dem Biber meistens entschärfen. Dies geschieht durch eine gezielte Beratung vor Ort, vereinbarte zeitlich begrenzte Dammabsenkungen und technische Maßnahmen wie der Einbau von Dammdränagen oder eines Elektrozaunes. Aber nur beauftragte Personen und Einrichtungen dürfen diese Maßnahmen vornehmen. Für kritische Fälle, bei denen es darum geht, in die Ruhe- und Lebensstätte (Biberburg) der Biber einzugreifen, muss das Regierungspräsidium Tübingen eine naturschutzfachliche Prüfung durchführen und eine Ausnahmeentscheidung treffen.

Bei Konflikten mit dem Biber können sich Betroffene jederzeit an die ehrenamtlichen Biberberater/innen im Landkreis (Bibermanagement | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg (rv.de)) oder an das Bau- und Umweltamt (0751 85-4210, bu@rv.de) wenden.

Pressedienst Nr. 139
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Ravensburg, den 06.10.2023
(erstellt am 06. Oktober 2023)

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