Testpflicht für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ravensburg ab Dienstag, 30. November 2021

Kreis Ravensburg – Im Landkreis Ravensburg gilt ab Dienstag, 30. November 2021 eine Testpflicht für Kindertageseinrichtungen. Dazu hat der Landkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Demnach muss für die zu betreuenden Kinder dreimal pro Woche einen Nachweis über eine negative Testung vorliegen. 

Gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden im Landkreis Ravensburg hatte sich das Gesundheitsamt Gedanken dazu gemacht, wie man das Infektionsrisiko in Kindertageseinrichtungen reduzieren kann. Die nun erlassene Testpflicht soll hier einen einheitlichen und trägerübergreifenden Beitrag leisten. 

Pressedienst Nr. 338
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Ravensburg, den 30.11.2021 
(erstellt am 30. November 2021)

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