Sperrfrist für Ausbringung von Düngemitteln im Landkreis Ravensburg um zwei Wochen verschoben

Kreis Ravensburg – Die Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland, Dauergrünland und Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau (bei Aussaat bis spätestens 15.05.2017) wurde für den gesamten Landkreis Ravensburg um zwei Wochen verschoben. Sie beginnt nun am 15. November und endet am 14. Februar 2018. Das hat das Landratsamt per Allgemeinverfügung am gestrigen Freitag erlassen.

Von der Sperrfristverschiebung ausgenommen sind Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten. Die Allgemeinverfügung ist mit folgenden Auflagen verbunden. Zum einen ist die mögliche Düngemenge auf maximal 60 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar beschränkt. Zum zweiten sind die Stickstoffgaben mit ihrem anrechenbaren Stickstoffanteil bei dem ermittelten N-Düngebedarf im Folgejahr in Ansatz zu bringen. Hierfür müssen die ausgebrachten Düngermengen dokumentiert werden.
Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung und die wasserrechtlichen Vorschriften, unberührt und sind zu beachten. Des Weiteren sind die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung) in der jeweiligen Fassung zu beachten.
Die Allgemeinverfügung sowie die dazu gehörende Begründung und weitere Hinweise wurden auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.



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Ravensburg, den 16.10.2017

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