Neues Förderprogramm für „Kleine Wasserkraft“ – auch Anlagen im Landkreis Ravensburg können profitieren

Kreis Ravensburg – Ab sofort können Betreiber kleiner Wasserkraftanlagen beim Land Fördermittel für die Modernisierung bestehender Anlagen beantragen. Daneben werden auch Zuschüsse gewährt, um bestehende, aber nicht im Betrieb befindliche Anlagen wieder instand zu setzen. Das regelt ein neues Förderprogramm, welches das Land Baden-Württemberg Anfang August für den Ausbau und die Modernisierung der Wasserkraft aufgesetzt hat, informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Deckungslücke bis maximal 200.000 Euro. Die Förderquote richtet sich dabei nach der Größe des Unternehmens. Über die Details berichtet das Bau- und Umweltamt des Landkreises im Herbst im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu Wasserkraftanlagen. Den genauen Termin teilt das Landratsamt im September mit. Nähere Informationen das Förderprogramm gibt es auf der Homepage des Landkreises, www.landkreis-ravensburg.de, Suchbegriff „Wasserkraft“.
 
Mit dem neuen Programm sollen klimafreundliche Kleinwasserkraftanlagen unterstützt werden, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Förderberechtigt sind Wasserkraftanlagen mit einer Leistung zwischen 100 und 1.000 Kilowatt – und damit rund ein Viertel der nahezu 100 Anlagen im Landkreis Ravensburg. Diese zählen – entsprechend der Gewässergrößen im Kreis – fast alle zu den sogenannten kleinen Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von einem bis zu 1.000 Kilowatt (Anlagen ab 1.000 Kilowatt zählen zur „großen Wasserkraft“). Insgesamt speisen die kleinen Wasserkraftanlagen im Kreis jährlich etwa 70 Millionen Kilowattstunden Strom in das Netz ein und können etwa 17.500 Haushalte mit Strom versorgen.
 
Wird Wasserkraft genutzt, so bedeutet das aber immer auch einen Eingriff in das jeweilige Gewässer. In welchem Umfang die Wasserkraft genutzt werden kann, orientiert sich nach den geltenden Gesetzen an dem, was ökologisch vertretbar ist – im Gegensatz zu früher, als mit den seinerzeit erbauten Anlagen oft das Maximale des technisch Machbaren umgesetzt wurde. Heute gilt es vor allem, Naturschutz, Fischerei und Wasserkraftnutzung so in Einklang zu bringen, dass mit ökologischen Wasserkraftanlagen der gute Zustand der Gewässer erhalten und zugleich der Schutz der Fische gesichert wird.
 
Ergänzende Informationen
Im Landkreis Ravensburg befinden sich viele Wasserkraftanlagen fernab von Siedlungen und sind an ihrem jeweiligen Standort längst Teil des gewohnten Landschaftsbilds, da sie bereits Jahrzehnte in Betrieb sind. Entstanden sind sie etwa an alten Mühlen- oder Sägewerksstandorten, an denen die Betreiber im Laufe der Zeit vom mechanischen auf den Elektrobetrieb umgerüstet haben. Viele dieser historischen Standorte oder Betriebe, sind mit der Zeit aber unrentabel geworden. Oft deuten heute nur noch Orts- oder Straßennamen auf die frühere Wasserkraftnutzung hin. Auch sonst hat sich seit der Inbetriebnahme der frühen Wasserkraftanlagen einiges getan: So könnte heute ein weit höherer Wirkungsgrad erzielt werden, als es die installierten Turbinen zulassen, was jedoch große Investitionen mit sich bringen würde. Zudem hat sich auch im ökologischen Verständnis der Gesellschaft vieles verändert, denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Wasserkraftanlage keine Gefahr und kein Hindernis für Fische oder andere Wasserlebewesen darstellen darf. Das bedeutet beispielsweise, dass eine Auf- und Abstiegsmöglichkeit für Fische am Wehr geschaffen sowie dafür Sorge getragen werden muss, dass eine ausreichende Wassermenge ständig im Gewässer fließt. Auf diese Weise können Lebensräume wieder vernetzt werden, die oft jahrzehntelang getrennt waren, und viele Fische erstmals wieder an ihre Laichplätze im Oberlauf der Gewässer aufsteigen. Die damit verbundenen meist hohen Investitionen rechnen sich bei kleinen Anlagen jedoch oft erst nach langen Zeiträumen.



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Ravensburg, den 24.08.2017

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