Illegale Waffen und Munition noch bis 1. Juli 2018 straffrei abgeben

Kreis Ravensburg – Besitzer illegaler Waffen und Munition können diese noch bis 1. Juli 2018 straffrei bei den Waffenbehörden des Landratsamts sowie der Städte Ravensburg, Weingarten, Wangen, Leutkirch und Bad Waldsee oder auch bei einer Polizeidienststelle abgeben. Die entsprechende Regelung des Strafverzichts gilt bundesweit und ist Teil der Änderungen zum Waffengesetz, die im Juli 2017 in Kraft getreten sind.

Abgegeben werden können auch Gegenstände, die nach dem Waffengesetz verboten sind, wie Schlagstöcke und spezielle Messer. Ziel der Waffenamnestie ist es, die Anzahl illegaler Waffen und Munition zu reduzieren. Genutzt wird die vorübergehend straffreie Abgabemöglichkeit beispielsweise von Bürgern, die durch eine Erbschaft ungewollt zu illegalen Waffenbesitzern wurden. Sowohl die Abgabe als auch die Vernichtung von Waffen und Munition sind für die Bürger kostenfrei. Die Waffenbehörden und Polizeidienststellen bitten um eine vorherige Kontaktaufnahme. Für Beratung und Fragen stehen die Waffenbehörden im Landkreis Ravensburg zur Verfügung. Weitere Auskünfte erteilt auch das Landratsamt unter Telefon 0751/85-5126 oder -5123 sowie per E-Mail an ro@landkreis-ravensburg.de.
 
 
Zusatzinformation:
Seit 6. Juli 2017 und noch bis 1. Juli 2018 ist es möglich, straffrei illegale Waffen und Munition bei den Waffenbehörden im Landkreis sowie bei den Polizeidienststellen abzugeben. Im ersten halben Jahr (also seit 6. Juli 2017) wurden 22 Waffen bei der Waffenbehörde im Landratsamt abgegeben. Darunter befanden sich 15 illegale Waffen.



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Ravensburg, den 09.01.2018

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