Gewässerrandstreifen - warum ist der so wichtig?

Kreis Ravensburg - die starken Niederschläge der letzten Wochen zeigen mal wieder, dass das Leben an einem Bach oder See zwar oft sehr schön ist, dass es aber sehr wichtig ist, bestimmte Regeln einzuhalten, damit es auch schön bleibt. Im nachfolgenden Beitrag erklärt das Bau- und Umweltamt im Ravensburger Landratsamt, welche Rolle dabei gerade die Flächen unmittelbar neben den Gewässern haben.

Dem so genannten Gewässerrandstreifen kommt aus Sicht der Wasserfachleute eine Bedeutung bei, die man dieser bis zu 10 Meter breiten Fläche links und rechts neben einem Bach oder Fluss oft gar nicht ansieht. Dieser Schutzstreifen soll zwar in erster Linie das Gewässer selbst schützen, zum Beispiel gegen den Eintrag von Düngemitteln oder Verunreinigungen, nach extremen Niederschlägen fungiert er aber in erster Linie als Schutz für die Angrenzer. Das kann jeder nachvollziehen, der schon einmal gesehen hat, was ein eigentlich harmloses, kleines Bächlein anrichten kann, wenn es nach starken Regenfällen aus seinem Bett tritt und mit einem Vielfachen seiner üblichen Wassermassen alles überflutet und unterspült, was sich ihm in den Weg stellt.Dass es dabei zu teilweise extremen Verwüstungen und Schäden in Millionenhöhe kommt, hängt damit zusammen, dass die meisten Gewässer in unserer Kulturlandschaft in früheren Jahrzehnten „brutal gebändigt“ wurden, so Wasserexperte Stefan Häussler vom Ravensburger Landratsamt. Häussler meint damit die oft kanalartigen Begradigungen, durch die das Hochwasser regelrecht durchschießen kann und nicht mehr wie früher durch viele Flusswindungen gebändigt und verzögert wird. Als problematisch erweist sich aber auch, dass der Mensch durch neue Baugebiete den Gewässern immer näher „auf den Pelz rückt“: Wo früher bei einem Hochwasser Wiesen und Äcker überflutet wurden, sind es heute Keller und Gewerbesiedlungen.Um solche Schäden bestmöglich zu vermeiden gibt es gesetzliche Vorgaben, was an einem Gewässer erlaubt ist und welcher Sicherheitsabstand einzuhalten ist. Der besonders beengten Situation in Siedlungsbereichen und der begrenzten Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Flächen wurde dabei mit verschiedenen Abständen von fünf und zehn Metern Breite Rechnung getragen: Im Siedlungsbereich ist der Gewässerrandstreifen fünf Meter breit, außerhalb von Siedlungen ist er 10 Meter breit. Diese Abstände gelten, wie aus dem Pressebericht des Bau- und Umweltamtes weiter hervorgeht, auf allen an ein Gewässer grenzenden Flächen und zwar unabhängig von den jeweiligen Eigentumsverhältnissen. Private Gärten sind damit ebenso wie öffentliche oder landwirtschaftliche Flächen an diese Vorgaben gebunden.In beiden Fällen gilt, dass dieser Streifen frei von baulichen oder sonstigen Anlagen (Häuser, Hütten, Mauern, Zäune, Treppen), von abgelagerten Gegenständen (Gefahr des Fortschwemmens) und standortfremden Pflanzen bleiben muss. Außerdem ist der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verboten, weil diese leicht in das Gewässer geschwemmt werden können. Des Weiteren ist in einem Streifen von fünf Metern neben Gewässern der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich verboten, da diese im Gewässer große Schäden anrichten können. Bei manchen Pflanzenschutzmitteln müssen sogar noch größere Abstände zum Gewässer eingehalten werden. Zudem ist in diesem fünf Meter breiten Streifen ab 2019 kein Ackerbau mehr zulässig um den Abtrag von kostbarem Ackerboden zu verhindern. Um die Ökologie unserer Gewässer und die Artenvielfalt unserer Natur zu verbessern ist es dringend notwendig, unsere Gewässer zu schützen. Durch die Einhaltung der Gewässerrandstreifen schützen wir zu guter Letzt aber vor allem uns selbst, wirbt Wasserfachmann Häussler um Verständnis für diese Vorgaben. Weiterführende Informationen bietet die Homepage des Landratsamts Ravensburg (http://www.landkeis-ravensburg.de)

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Ravensburg, den 19.02.2018

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