Gemeinsamer Antrag 2022 – Abgabefrist 16. Mai 2022

Kreis Ravensburg - Die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag zu verschiedenen Förder- und Ausgleichsmaßnahmen in der Landwirtschaft endet am 16.05.2022. Bis zu diesem Datum müssen Sie die Anträge elektronisch in FIONA über den Menüpunkt „Antrag einreichen“ absenden. Erforderliche Nachweise müssen Sie wie bisher in Papierform beim Landwirtschaftsamt einreichen. Eine Übersicht der erforderlichen Nachweise ist in der Eingangsbestätigung, die Sie in der Dokumentenablage in FIONA finden, hinterlegt.

Die Ökobescheinigung für Biolandwirte/Biolandwirtinnen und die Milchgeldabrechnung für die FAKT-Maßnahmen Heumilch und Sommerweide müssen bis spätestens 16.05.2022 beim Landwirtschaftsamt eingehen.

Die Nachmeldung von einzelnen Flächen ist noch bis 31.05.2022 ohne Abzug möglich. Die Vorabprüfungsphase läuft bis 22.06.22. Während dieser Zeit können beispielsweise Überlappungen mit Angrenzern korrigiert werden.

Bei Fragen in Zusammenhang mit der Erstellung des Gemeinsamen Antrages helfen Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeitung im Bereich Gemeinsamer Antrag oder die FIONA-Hotline bei den Dienststellen Ravensburg (0751-85 6666) und Leutkirch (0751-9820 6699).

Pressedienst Nr. 81
Pressestelle 
Friedenstraße 6 
88212 Ravensburg
Ravensburg, den 27.04.2022
(erstellt am 27. April 2022)

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Presseservice
Tel.: 0751 85-9200
Mail: Presse@rv.de
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Frau Zembrodt
(Pressesprecherin)

Frau Birk
(stv. Pressesprecherin)