Geflügelpest (H5N8): Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Ravensburg

Kreis Ravensburg – Aufgrund der in der Bodenseeregion aufgetretenen Geflügelpest gilt auch für alle Geflügel-Tierhalter im Landkreis Ravensburg ab Dienstag, 15. November, eine kreisweite Stallpflicht, sowohl für privat als auch für gewerblich gehaltenes Geflügel. Zudem sind vorgeschriebene Hygienemaßnahmen zum Schutz der jeweiligen Tierbestände strikt einzuhalten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung für das kreisweite Aufstallungsgebot hat das Landratsamt am Montag auf seiner Homepage öffentlich bekanntgegeben. Sie gilt bis 31. Januar 2017.

Demnach müssen alle Geflügelarten in geschlossenen Ställen untergebracht werden oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben und gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen muss. Auch zur Seite hin müssen die Stallungen so gesichert werden, dass freie Wildvögel nicht in das Gehege eindringen können. So soll verhindert werden, dass die Tiere mit dem hochgradig krankheitserregenden H5N8-Virus – der sogenannten Geflügelpest – infiziert werden. Des Weiteren gelten für alle Haltungen bestimmte präventive Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört beispielsweise, dass die Eingänge zu den Geflügelhaltungen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen sind und dass beim Betreten Schutzkleidung anzulegen. Zudem gelten weitere Hygienevorschriften, etwa für die eingesetzten Arbeitsgeräte.
Darüber hinaus sind Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt, untersagt.
 
Für Fragen zur Geflügelpest hat das Landratsamt ein Bürgertelefon eingerichtet, das während der regulären Öffnungszeiten unter der Nummer 0751/85-5555 erreichbar ist. Weitere Informationen sind auf der Homepage, www.landkreis-ravensburg.de, unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ und unter der Rubrik „Tiere – Aktuelles“ eingestellt. Hier werden auch wichtige Hinweise gegeben, was man beim Auffinden toter Vögel unbedingt beachten sollte.


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Ravensburg, den 14.11.2016

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