Förderaufruf: “Solitäre Kurzzeitpflege” – Investitionskostenförderung zur Schaffung ganzjährig zur Verfügung stehender Kurzzeitpflegeplätze

Kreis Ravensburg – Der Landkreis Ravensburg ruft Träger/innen und Einrichtungen der Altenhilfe dazu auf, sich mit innovativen Konzepten zum Thema “Solitäre Kurzzeitpflege” zu bewerben. Der Schwerpunkt des Förderaufrufes liegt auf der Schaffung neuer, ganzjährig ausschließlich für Kurzzeitpflegegäste zur Verfügung stehender Plätze. Anträge können ab sofort bis zum 31.05.2022 eingereicht werden.

Der Landkreis Ravensburg fördert die Schaffung von solitären Kurzzeitpflegeplätzen einmalig mit einer Million Euro. Angesichts des großen Bedarfes im Bereich Kurzzeitpflege haben die Kreisgremien bereits im Jahr 2019 eine Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für “solitäre Kurzzeitpflege” verabschiedet und veröffentlicht. Nachdem diese Fördermittel noch nicht vollständig ausgeschöpft wurden, erfolgt nun eine erneute Ausschreibung des Förderprogrammes. Schriftliche Anträge inklusive Anlagen können bis Ende Mai bei der Landkreisverwaltung eingereicht werden.

Unter solitärer Kurzzeitpflege werden im Rahmen dieser Förderung ganzjährig ausschließlich für Kurzzeitpflegegäste zur Verfügung stehende Plätze verstanden. Die Förderung soll, so Sozialdezernent Reinhard Friedel, “für die Träger Anreize zur Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen schaffen und so einen Beitrag zum Aufbau nachhaltiger Strukturen zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger leisten.”

Die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen ist hoch und wird in Zukunft weiter steigen. Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben auch in ihrem häuslichen Umfeld führen können. Kurzzeitpflege trägt dazu bei, häusliche Pflegesituationen zu entlasten und zu stabilisieren. Zudem sind Kurzzeitpflegeplätze dringend erforderlich, um die therapeutische und rehabilitative Nachsorge im Anschluss an Krankenhausbehandlungen zu gewährleisten und um pflegende Angehörige in Krisensituationen zu entlasten.

Bei der Kurzzeitpflege besteht bundesweit ein Mangel an Plätzen. So wird auch im Landkreis Ravensburg von einem Defizit von über 100 Plätzen bis zum Jahr 2025 ausgegangen.

Die Förderrichtlinie des Landkreises Ravensburg sieht eine Investitionskostenförderung von bis zu 50.000 Euro pro neu geschaffenem Platz vor. Mit den noch zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von 650.000 Euro könnten im Landkreis Ravensburg somit mindestens 13 weitere Kurzzeitpflegeplätze geschaffen werden.

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen sind unter www.rv.de/foerderung-kurzzeitpflege sowie bei der Leiterin der Stabsstelle Sozialplanung, Frau Andrea Müller, Telefon: 0751 85-3120, Email: an.mueller@rv.de, erhältlich.

Pressedienst Nr. 65
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Ravensburg, den 04.04.2022
(erstellt am 04. April 2022)

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