FAKT-Vorantragsverfahren für den Gemeinsamen Antrag 2022

Im Zeitraum vom 2. November bis 15. Dezember 2021 kann über das FIONA-System (Flächeninformation und Online-Antrag) der FAKT-Vorantrag für den Gemeinsamen Antrag 2022 gestellt werden.

Es ist zu beachten, dass Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnahmen und/oder Erweiterungen einer oder mehrerer FAKT-Teilmaßnahmen im Antragsjahr 2022 zwingend im FAKT-Vorantragsverfahren angemeldet werden müssen. Die einjährigen Tierwohl-Teilmaßnahmen wie zum Beispiel die Sommerweideprämie oder die tiergerechte Mastschweinehaltung sind ebenfalls zwingend im FAKT-Vorantrag voranzumelden.
 
Zum 31. Dezember 2021 enden mehrjährige Verpflichtungen, die entweder 2017 begonnen wurden oder in 2020 und 2021 um jeweils ein Jahr verlängert wurden. Für diese auslaufenden Verpflichtungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Verpflichtung um ein (weiteres) Jahr, das heißt, bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Bei Ende 2021 auslaufenden Verpflichtungen kann zur Weiterführung der Verpflichtung/Teilmaßnahme in 2022 nur die Option der Verlängerung und nicht der Neueinstieg gewählt werden.
 
Nähere Informationen zum Vorantragsverfahren erhalten Sie über die Homepage des Landratsamtes unter www.rv.de/fakt. Die Teilnehmenden können sich auch an ihre/n Sachbearbeiter/in im Gemeinsamen Antrag wenden.

Pressedienst Nr. 318
Pressestelle 
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg 
Ravensburg, den 04.11.2021 
(erstellt am 04. November 2021)

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Presseservice
Tel.: 0751 85-9200
Mail: Presse@rv.de
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Frau Zembrodt
(Pressesprecherin)

Frau Birk
(stv. Pressesprecherin)