Das Ökokonto – Instrument zum Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt

Moortümpel im Arrisrieder Moos, Kißlegg

Kreis Ravensburg – Seit sechs Jahren gibt es die Ökokontoverordnung Baden-Württemberg. Danach kann derjenige, der mit konkreten Maßnahmen im Naturschutz aktiv ist, sich das auf dem sogenannten Ökokonto gutschreiben lassen. Dieses Guthaben kann dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen geplanten Eingriff in den Naturhaushalt angerechnet werden. Mittlerweile werden im Landkreis Ravensburg zahlreiche solcher Aktionen geplant oder bereits umgesetzt, um spätere Eingriffe in Natur und Landschaft bereits vorab auszugleichen.

Der Wert dieser Maßnahmen wird in Ökopunkten bemessen. Diese können später frei gehandelt werden. Bauherren und Planungsträger können durch den Erwerb von Ökopunkten den erforderlichen Ausgleichsbedarf decken. Sie sind sowohl zeitlich als auch räumlich flexibel, was den Eingriff in die Natur und die Ausgleichsmaßnahmen betrifft. Dadurch wird einerseits das Planungsverfahren beschleunigt. Gleichzeitig profitiert auch die Natur, da bereits umgesetzte Ökokontomaßnahmen schon zum Zeitpunkt des Eingriffs eine Wirkung für die Tier- und Pflanzenwelt entfalten.
Seit Einführung der Ökokontoverordnung wurden im Landkreis Ravensburg Maßnahmen mit einem Volumen von 11,3 Millionen Ökopunkten genehmigt. Weitere 26 Ökopunktemaßnahmen im Umfang von insgesamt 13,8 Millionen Ökopunkten befinden sich derzeit in der Planungs- und Genehmigungsphase. Die Palette reicht dabei von Extensivierung von Flächen, Artenschutzmaßnahmen, Wiedervernässung von Moorgebieten bis hin zu Gewässerrenaturierungen.
 
Für die Anerkennung von Ökokontomaßnahmen durch die untere Naturschutzbehörde der Landkreisverwaltung gelten strenge Anforderungen. So braucht es eine von einem Fachplanungsbüro erstellte Konzeption, die in eine übergeordnete naturschutzfachliche Planung eingebettet sein muss. Auch werden Aktionen anerkannt, die ausdrücklich in der Ökokontoverordnung aufgeführt sind. Ein weiterer Punkt ist die Verpflichtung des Maßnahmenträgers, die betreffende Fläche für einen Zeitraum von 25 Jahren zu pflegen und deren dauerhaften Erhalt grundbuchrechtlich zu sichern. Nur so ist gewährleistet, dass das angestrebte Ziel auch erreicht werden kann. Interessenten sollten daher die wirtschaftliche Rentabilität einer Maßnahme prüfen, denn dem einmaligen Verkaufserlös aus Ökopunkten stehen jahrelange Pflege, Dokumentationspflichten und eine dauerhafte Ertragsminderung durch Einschränkungen der Bewirtschaftung gegenüber. Für Ökokontomaßnahmen werden daher eher landwirtschaftlich nicht oder kaum genutzte Flächen gewählt als besonders ertragreiche.
Bei Gewässern ist es das Ziel, einen möglichst naturnahen Gewässerzustand zu erreichen. Dazu gehören beispielsweise die Öffnung verdolter Abschnitte und der Ausgleich von Höhenunterschieden, um die Durchlässigkeit für Fische zu verbessern. Bei ehemals begradigten Gewässerabschnitten wird ein natürlicher Verlauf angestrebt. Dazu werden durch sogenannte Buhnen die Strömung gelenkt und durch Totholz oder neu gepflanzte Ufergehölze Voraussetzungen geschaffen, dass sich das Gewässer möglichst frei von äußeren Einflüssen selbst entwickeln kann.
Weitere Informationen zum Ökokonto gibt es auf der Homepage des Landratsamtes, www.landkreis-ravensburg.de, Rubrik Naturschutz.


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Ravensburg, den 30.08.2017

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