Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Ravensburg für nicht-immunisierte Personen ab 15. Januar 2022, 0 Uhr
Kreis Ravensburg – Im Landkreis Ravensburg wurde der relevante Wert der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Sieben-Tage-Inzidenz von 500 an zwei aufeinander folgenden Tagen überschritten.
Daher gelten nach § 17a Abs. 1 und 2 der Corona-Verordnung des Landes lokale Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen zwischen 21 und 5 Uhr. Diese Regelung tritt bereits am 15. Januar, 0 Uhr in Kraft.
Die Regelung tritt außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 500 beträgt.
Weitere Informationen auf der Seite des Landes Baden-Württemberg.
Pressedienst Nr. 6
Pressestelle
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Ravensburg, den 18.01.2022
(erstellt am 18. Januar 2022)