Anträge auf ESF-Förderung bis zum 31. Mai 2023 möglich

Kreis Ravensburg - Der Landkreis Ravensburg erhält für das Jahr 2024 einen Betrag in Höhe von 208.580 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), um die Beschäftigungslage zu verbessern.

In der Förderperiode 2021-2027 soll auf regionaler Ebene Förderung der aktiven, sozialen Inklusion das Ziel sein. Dabei sollen Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und gesellschaftliche Teilhabe besser werden. Es geht auch darum, dass sowohl mehr Menschen einen passenden Ausbildungsplatz finden, als auch am Arbeitsleben teilhaben können. Dabei geht es besonders um benachteiligte Gruppen. Hierbei soll der Fokus auf der Zielgruppe der Erziehenden und ihrer minderjährigen Kinder liegen. Die Förderung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener mit Schuldistanz oder ohne Schulabschluss soll ein weiterer Schwerpunkt sein.

Freie Träger/innen, die entsprechende Projekte umsetzen möchten, können ihre Anträge bis zum 31. Mai 2023 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einreichen. Die Antragsformulare können Sie unter https://zuma.l-bank.de/zuma herunterladen. Man kann nur solche Anträge bewilligen, bei denen die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Personen beträgt.

Weitere Informationen gibt es unter www.rv.de , Rubrik "Landkreis" - "Unser Landkreis" „Europa im Landkreis“, Europäischer Sozialfonds.

Ansprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Telefonnummer: 0751 85- 8135, E-Mail: c.oberem@rv.de.

Pressedienst Nr. 42
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Ravensburg, den 03.04.2023
(erstellt am 03. April 2023)

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