Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer, Nachweise rechtzeitig vorlegen

Fahrer mit Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE benötigen ab dem 10.09.2014 einen Weiterbildungsnachweis (Schlüsselzahl „95“) in ihrem Führerschein, wenn sie weiterhin gewerblich bzw. beruflich Fahrzeuge dieser Klassen fahren wollen.

Dies betrifft auch Inhaber eines Führerscheins der früheren Klassen 2 und 3, wenn sie Fahrzeuge der genannten Klassen gewerblich führen. So benötigt beispielsweise auch der Inhaber eines alten Führerscheins der Klasse 3 diesen Nachweis, sobald er ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t gewerblich fährt.
 
Weiterbildungen werden von Fahrschulen angeboten, die die Klassen C und CE ausbilden sowie von Ausbildungsstätten, die von der Fahrerlaubnisbehörde anerkannt sind. Die Ausbildung mit einer Dauer von 35 Stunden zu je 60 Minuten hat unter anderem Technik, Ladungssicherung, soziale Vorschriften und ökologische Fahrweise zum Inhalt.
 
Wer erst kurz vor Fristablauf seine Weiterbildungsnachweise bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegt, muss mit längeren Wartezeiten rechnen und läuft Gefahr, dass die Schlüsselzahl 95 nicht mehr rechtzeitig in den Führerschein eingetragen werden kann, schreibt die Kreisbehörde in ihrer Pressemitteilung. Auf der sicheren Seite ist, wer mindestens 4 Wochen vor Fristablauf die Eintragung beantragt.
 
Eine Weiterbildung ist unter anderem nicht erforderlich für Fahrten mit Kraftfahrzeugen von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Für Fahrten zu Reparatur-, Wartungs-, Prüfungs- oder Entwicklungszwecken sowie für Handwerker, die Material oder Ausrüstung für die Berufsausübung transportieren, ist diese Weiterbildung ebenfalls nicht Pflicht. Fahrten zum Zwecke der Straßen- und Stadtreinigung, der Grünpflege oder der baulichen Unterhaltung von Straßen sind gleichfalls nicht davon betroffen.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Homepage des Landkreises Ravensburg www.landkreis-ravensburg.de unter dem Suchbegriff „Fahrerlaubnis – Berufskraftfahrer-Qualifikation“ sowie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterkraftverkehr www.bag.bund.de unter „Fragen & Antworten – Berufskraftfahrerqualifikation“.


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Ravensburg, den 09.07.2014

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