Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg

Kreis Ravensburg – Viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg führen aufgrund der anhaltenden Trockenheit nur noch wenig Wasser. Das Landratsamt Ravensburg bittet daher Gewässeranlieger und alle, die die Gewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs nutzen, Wasserentnahmen während der Trockenheit zu unterlassen. Für den unabwendbaren Bedarf soll stattdessen Leitungswasser verwendet werden.

Die derzeit niedrigen Wasserstände beeinträchtigen die Gewässerökologie erheblich. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter den ansteigenden Gewässertemperaturen. Die Situation verschärft sich, wenn während der Trockenheit Wasser aus den Bächen und Flüssen entnommen wird, um landwirtschaftliche Flächen, Rasenflächen und Hausgärten zu bewässern. Auch Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis müssen Einschränkungen hinnehmen und mindestens so viel Wasser im Gewässer belassen, dass Fische und Kleinlebewesen nicht gefährdet werden.
Sollte sich die Wetterlage in den nächsten Tagen nicht nachhaltig ändern, behält sich das Landratsamt vor, die Entnahme von Wasser per Allgemeinverfügung für ganze Fluss- oder Bachabschnitte zu untersagen. Gerade im Hochsommer kann das Austrocknen der Wasserläufe enorme ökologische Schäden anrichten und Ausfälle in der fischereilichen Nutzung wären die Folge.

Vor diesem Hintergrund weist das Landratsamt darauf hin, dass die Entnahme von Wasser zur Bewässerung von Feldern und Gärten mittels Pumpen in der Regel erlaubnispflichtig ist und beim Umweltamt des Landratsamts beantragt werden muss. Zulässig im Rahmen des Gemeingebrauches sind hingegen Handschöpfungen mit Eimern oder Gießkannen aus den Gewässern und das Tränken von Vieh.


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Ravensburg, den 11.08.2015

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