Fahrerlaubnisklasse A2: Führen von gedrosselten Motorrädern in Österreich nur eingeschränkt zulässig

Kreis Ravensburg – Die zum 19.01.2013 neu eingeführte Fahrerlaubnisklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg. Die Klasse A2 erlaubt auch das Führen von stärkeren Motorrädern, die entsprechend gedrosselt sind. In Österreich darf die ursprüngliche Motorleistung höchstens 70 kW betragen, bei höherer ursprünglicher Motorleistung ist die Fahrerlaubnisklasse A erforderlich.

Dies hat das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auf eine Anfrage des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg e. V. bestätigt.
Nach der zugrunde liegenden EU-Richtlinie dürfen Krafträder der Klasse  A2 nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein. Deutschland hat – anders als Österreich - diese Vorgabe der Richtlinie nicht übernommen. Deswegen ist es hierzulande auch möglich, mit der Fahrerlaubnisklasse A2 Krafträder mit einer ursprünglichen Motorleistung von 71 kW oder mehr zu fahren, wenn sie auf 35 kW gedrosselt sind.


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Ravensburg, den 23.04.2013
 

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