Finanzielle Hilfen für Hochwasserschäden bei Privathaushalten und Landwirtschaft möglich

Kreis Ravensburg – Für die durch das Hochwasser im Zeitraum vom 30. Mai bis 26. Juni 2013 entstandenen Schäden stellt das Land Baden-Württemberg eine Landeshilfe für geschädigte Privathaushalte und Landwirte in Aussicht.

Unter welchen Voraussetzungen eventuell Landeshilfe gewährt werden kann, ist auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg unter www.landkreis-ravensburg.de > Leben im Landkreis/Bürgerservice > Brand- und Katastrophenschutz > Hochwasserhilfe 2013 abrufbar.
Details zur Landeshilfe für Privathaushalte sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich. Dort werden auch die Anträge für Hilfen entgegen genommen. Informationen und Anträge für geschädigte Landwirte gibt es beim Landwirtschaftsamt. Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet für Landwirte bereits am 31. Juli 2013, für Privathaushalte am 30. September 2013.


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Ravensburg, den 19.07.2013

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