Geplantes Landschaftsschutzgebiet "Moor- und Hügelland südlich Wangen im Allgäu" kommt voran

Rechtsverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes wird erneut ausgelegt

Kreis Ravensburg – Mit dem nun abgeschlossenen Informations- und Bürgerbeteiligungsprozesses rückt das Vorhaben des Ravensburger Landratsamtes in greifbare Nähe, eine Vielzahl kleinster Schutzgebiete südlich von Wangen zu einem einheitlichen Landschaftsschutzgebiet zusammen zu fassen. Als nächsten Schritt hat die Kreisverwaltung nun die sogenannte Rechtsverordnung zum geplanten Landschaftsschutzgebiet „Moor- und Hügelland südlich Wangen im Allgäu“ ausgelegt.

Bis ins Jahr 2007 zurück reichen die Bestrebungen des Ravensburger Umweltamtes, die Eigenart und Schönheit der Neuravensburger Endmoränenlandschaft in ihrer gesamten Ausdehnung zu schützen. Mit der geplanten Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes würde dieser „naturschutzrechtliche Flickenteppich“ zu einer Einheit zusammengefasst, so Umweltdezernent Walter Sieger in seiner Pressemitteilung. Von dieser naturschutzrechtlichen Einheitlichkeit profitieren nach seinen Worten nicht zuletzt die betroffenen Grundstücksbesitzer. Gleichzeitig legt Sieger Wert auf die Feststellung, dass es nicht darum gehe, über diese Fläche eine „Käseglocke“ zu stülpen, weshalb insbesondere die Landwirte nichts zu „befürchten“ hätten.
Durch die Auslegung der Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet, der dazu gehörenden rechtlichen Hinweise und der entsprechenden Karten im Rathaus in Wangen, bei den Ortsverwaltungen Niederwangen, Schomburg und Neuravensburg sowie beim Umweltamt im Landratsamt Ravensburg haben die Bürger nochmals die Gelegenheit, sich mit dem Schutzgebiet zu befassen und gegebenenfalls ihre Bedenken und Anregungen vorzubringen. Ort und Dauer der Auslegung werden jeweils in der Presse bekanntgegeben. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Monate.


Die Rechtsverordnung wird damit übrigens bereits zum zweiten Mal ausgelegt. Die erste Auslegung vor rund einem Jahr wurde wieder von der Ravensburger Kreisbehörde kassiert, als sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens herausstellte, dass noch erheblicher Informationsbedarf bei den Betroffenen bestand. Dem wurde zwischenzeitlich durch zahlreiche Informationsveranstaltungen und Einzelgespräche abgeholfen.

Alle Informationen gibt es auch auf der Startseite der Landratsamts-Homepage unter www.landkreis-ravensburg.de > Überarbeitung Landschaftsschutzgebiete.

Pressedienst Nr. 194


Pressestelle
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Telefon: 0751/85-9200
Telefax: 0751/85-9205

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Presseservice
Tel.: 0751 85-9200
Mail: Presse@rv.de
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Frau Zembrodt
(Pressesprecherin)

Frau Birk
(stv. Pressesprecherin)