Verlängerung der Allgemeinverfügung: Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Ravensburg weiterhin kritisch

Kreis Ravensburg – Das Verbot zur Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern wird in allen Gemeinden des Landkreises Ravensburg bis vorerst 15. Oktober verlängert. Das Verbot gilt auch für die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Vom Verbot ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Aufgrund der vereinzelten Regenfälle in den vergangenen Wochen hatte sich die Situation der Gewässer im Landkreis kurzfristig entspannt. Inzwischen reichen die Niederschläge aber nicht mehr aus, um die Pegelstände der Bäche und Seen nachhaltig auf ein ausreichendes Maß ansteigen zu lassen. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen.

Die Allgemeinverfügung kann unter www.rv.de/bekanntmachungen abgerufen werden.

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Ravensburg, den 19.09.2023
(erstellt am 19. September 2023)

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