Flüchtende aus der Ukraine
Wir benötigen derzeit keine Sachspenden!
Aktuelle Informationen
Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat auf seiner Homepage eine eigene Rubrik zum Thema „Informationen zur Ukraine“ eingerichtet und dort bereits weitere Informationen in Form von FAQ´s mit Hinweisen zum Aufenthalts- und Leistungsrecht veröffentlicht:
Hinweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Einreise aus der Ukraine in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache finden Sie hier.
Ankommen im Landkreis Ravensburg - Checkliste
- Anmeldung
Bitte melden Sie sich bitte beim Bürgeramt der Stadt oder Gemeinde an, in der Sie eine Unterkunft gefunden haben. - Registrierung bei der Ausländerbehörde
Sobald Sie sich bei der Stadt oder Gemeinde angemeldet haben, werden Sie schriftlich aufgefordert, einen Termin zur Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde zu machen. Die Städte Ravensburg, Weingarten, Wangen und Leutkirch haben eigene Ausländerbehörden. Für alle anderen Städte und Gemeinden ist das Amt für Migration und Integration zuständig. - Sozialleistungen
Ukrainerinnen und Ukrainer sind berechtigt, Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten. Damit besteht auch ein Anspruch auf Krankenhilfe. Den Antrag finden Sie hier (PDF,298 KB). Bitte füllen Sie diesen aus und senden den Antrag an mi@rv.de . Das Amt für Migration und Integration meldet sich anschließend bei Ihnen und vereinbaren einen persönlichen Termin. Bitte bringen Sie zu diesem Termin folgende Unterlagen mit: Ausgefüllter Sozialhilfeantrag, Meldebestätigung von der Stadt oder Gemeinde, Passkopien von allen Personen oder Pässe im Original, gegebenenfalls Mutterpass.
Hilfebedürftige erwerbsfähige Geflüchtete aus der Ukraine können ab dem 01.06.2022 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vom Jobcenter erhalten. Dies gilt ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise der Fiktionsbescheinigung. Mehr Informationen finden Sie hier. - Medizinische Versorgung
Falls Sie eine dringende medizinische Versorgung benötigen, können Sie nach Ausfüllen des Sozialhilfeantrags einen Behandlungsschein von uns erhalten. Bitte nehmen Sie dazu entweder telefonisch Kontakt zu uns auf oder kommen Sie in unsere Notfallsprechstunde. - Bankkonto
Mit Ihrem Reisepass können Sie bei einer Bank ein Girokonto einrichten. Sobald Sie das erledigt haben, lassen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung zukommen. Sie erhalten dann per Überweisung Ihre Sozialleistungen.
Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine
Für alle Menschen, die auf eigene Faust aus der Ukraine nach Baden-Württemberg kommen und nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen können, sind die Landeserstaufnahmeeinrichtungen die richtige Adresse. Dort erhalten die Flüchtenden einen Schlafplatz, Verpflegung sowie eventuell notwendige medizinische Versorgung.
Die für den Landkreis Ravensburg nächstgelegenen Landeserstaufnahmeeinrichtungen befindet sich in Sigmaringen, Binger Straße 28, 72488 Sigmaringen.
Allgemeiner Kontakt: lea.sigmaringen@rpt.bwl.de | 07571-731 726 –100
Von dort aus werden die Flüchtenden zur Unterbringung auf die Stadt- und Landkreise verteilt.
Private Wohnungsangebote
Wir freuen uns über die vielen eingehenden Angebote von Bürgerinnen und Bürgern, die den Flüchtenden aus der Ukraine helfen möchten. Es besteht ein großer Bedarf an privaten Unterkünften. Vor allem hilft uns längerfristig nutzbarer Wohnraum.
Für private Wohnungsangebote sind die Städte und Gemeinden Hauptansprechpartner. Wenn Sie private Wohnungsangebote anbieten möchten, melden Sie diese bitte an die jeweilige Gemeinde, in der sich die Wohnung befindet. Die entsprechenden Ansprechpartner/innen finden Sie hier (PDF,60 KB).
Erreichbarkeit
Für alle Fragen der Menschen, die in unserem Landkreis ankommen und für Helferinnen und Helfer, ist das Amt für Migration und Integration während der Bürozeiten unter der Telefonnummer 0751 85 - 9819 erreichbar.
Zur Antragstellung von Sozialleistungen können Sie ab sofort auch direkt Termine über unser Terminvereinbarungssystem buchen.
Frauen, Kinder und Jugendliche
Wir möchten bei uns ankommenden Frauen, Kindern und Jugendlichen Schutz bieten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Jugendamt.
Aufnahme von unbegleiteten Kindern aus der Ukraine - Jugendamt Ravensburg sucht Gastfamilien
Derzeit fliehen Menschen vor dem Krieg aus der Ukraine. Unter ihnen auch unbegleitet Kinder und Jugendliche. Für sie sucht der Landkreis Ravensburg Gastfamilien. Als Gastfamilie wird eine Pflegefamilie bezeichnet, die Hilfe zur Erziehung für ein unbegleitetes minderjähriges Kind leistet. Gastfamilien stellen dem Kind für einen vorübergehenden Zeitraum ihre Familie als Lebensort zur Verfügung. Als Pflegeeltern sind nicht nur Familien oder Ehepaare gesucht, sondern auch Singles sowie Paare mit oder ohne Kind. Wenn Sie Platz, Zeit, ein stabiles Umfeld, Offenheit und Sensibilität für ein unbegleitetes minderjähriges Kind aus der Ukraine haben, können Sie gerne für weitere Informationen mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen.
Ihre Ansprechpartner für Ravensburg: Fr. Kaufmann 0751/85-3233, Bad Waldsee: Fr. Schmohl 07524/9748-3423, Wangen: Fr. Höning- Steinmann 07522/996-3725.
Flucht und Trauma - was können Eltern tun?
Einen Livestream zum Thema Traumareaktionen bei Kindern und Jugendlichen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums. Ärzte stellen in der Aufzeichnung Unterstützungsmöglichkeiten vor und beantworten Fragen von Eltern.
Link zur Aufzeichnung zum Thema Flucht und Trauma in deutscher, russischer und ukrainischer Sprache
Sprach- und Kulturmittler/innen
Informationen, Tipps und Material zum Sprache lernen
Weitere Hilfe für Menschen aus der Ukraine
Informationen des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Informationsseiten zu den unterschiedlichsten Themenbereichen.
Kontaktliste Landkreis Ravensburg zur Beratung, Betreuung und Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine
Unsere Kontaktliste (PDF,453 KB) liefert Geflüchteten aus der Ukraine sowie Helferinnen und Helfern Informationen zu Beratungs- und Betreuungs- und Untestützungsangeboten im Landkreis Ravensburg in deutscher und ukrainischer Sprache.
Deutsch lernen
Deutsch lernen Online, mit Apps und Spielen - Eine Auswahl kostenloser, geprüfter Angebote, um die deutsche Sprache (selbst) zu lernen in Online-Kursen, Videos, Podcasts, Spielen, Alltagsratgeber und Einstufungstests.
Online Deutsch lernen (PDF,443 KB)
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten kostenfreie Fahrt sowohl im deutschen Fernverkehr als auch im Nahverkehr. Die Regelung gilt bis auf Weiteres und auf Widerruf. Mehrsprachige Informationen gibt es hier.
Einkaufsmöglichkeiten
Kleiderladen "Kreuz & Quer" des DRK-Kreisverband Wangen in Kooperation mit der St.Gallus Hilfe gGmbH in Leutkirch
DRK-Kleiderladen Ravensburg
Kleiderladen "Jacke wie Hose" der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee in Bad Wurzach
Tafelläden in Bad Wurzach, Isny, Leutkirch und Wangen
Tafelladen in Ravensburg
Kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine
Für Geflüchtete aus der Ukraine sind bis zum 30.06.2022 kostenlose SIM-Karten gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes in den Telekom-Shops erhältlich. Telefon und Datennutzung sind unbegrenzt. https://www.telekom.de/hilfe/ukraine
Ukrainisch-orthodoxe Gottesdienste
An jedem 3. Sonntag eines Monats gibt es einen ukrainisch-orthodoxen Gottesdienst in Ravensburg (St.-Jodok-Kirche), an jedem 1. und 5. Sonntag in Wangen (Rochuskapelle). Genaue Informationen zu den Orten und zu den Zeiten finden Sie im Flyer zum Download:
Hilfsorganisationen
Das Deutsche Rote Kreuz im Kreisverband Ravensburg e. V. bietet Soforthilfen zur Versorgung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine an, die hier im Landkreis Ravensburg ankommen. Informationen finden Sie hier.
Die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee hat Informationen für Flüchtende aus der Ukraine sowie Helferinnen und Helfer auf ihrer Webseite bereitgestellt.
Finanzielle Hilfen
Ukrainerinnen und Ukrainer sind berechtigt, Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten. Damit besteht auch ein Anspruch auf Krankenhilfe. Den Antrag in ukrainischer Sprache finden Sie hier (PDF,253 KB).
Die Informationen auf diesen Seiten werden fortlaufend aktualisiert.