Aktuelle Informationen
Sperrzeit für Gülleausbringung verschoben
Die Sperrzeit für die Ausbringung von Gülle auf Grünland und mehrjähriges Feldfutter wird für den Landkreis Ravensburg um zwei Wochen verschoben.
Die Allgemeinverfügung zur Sperrzeitverschiebung mit Hinweisen finden Sie bei den Öffentlichen Bekanntmachungen
Düngeverordnung - bodennahe Gülleausbringung
Das MLR hat zwischenzeitlich detailliertere Informationen über die zukünftigen weiteren Ausnahmen von der bodennahen Ausbringtechnik auf Grünland ab dem 01. Februar 2025 veröffentlicht.
Relevante Fakten für die Nutzung der Breitverteilung von Gülle:
- Ausschließlich Rindergülle auf Grünland mit weniger als 4,6% TM-Gehalt (andere Güllearten sind ausgenommen)
- Jederzeitige Nachweisbarkeit der Einhaltung des TM-Gehaltes mit zwei Laborproben je Düngejahr erforderlich
- Vollständige Dokumentation der ausgebrachten Düngemenge
- Die erforderliche Lagerkapazität für flüssige organische Düngemittel ist nachzuweisen
- Die offizielle Pressemitteilung des Ministeriums für ländlichen Raum finden Sie hier (PDF,209 KB)
- Beispiel für Nachweis nach §6 Abs. 3 DüV (PDF,185 KB)
- Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechnik (PDF,180 KB)
- Grundlagen zur bodennahen streifenförmigen Aufbringungstechnik (PDF,1,1 MB)
- "Chancen und Grenzen bodennaher Gülleausbringung" - Präsentation vom LAZBW (PDF,2,9 MB)
Pflicht zur Erstellung der Stoffstrombilanz
Ein Großteil der Betriebe in unserem Landkreis muss seit diesem Jahr eine Stoffstrombilanz erstellen.
•Betriebe die im Kalenderjahr bilanzieren, müssen die erste Bilanz für das Düngejahr 2023 erstellen und bis zum 01.03.2024 vorliegen haben.
•Betriebe die im Wirtschaftsjahr bilanzieren, müssen die erste Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2023/24 erstellen und bis zum 31.12.2024 vorliegen haben.
Die Stoffstrombilanz sollten Sie vorzugsweise auf Düngung-BW erstellen.
Den Entscheidungsbaum zur Stoffstrombilanzpflicht sowie eine kompakte Zusammenstellung aller wichtiger Informationen finden Sie hier.