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Aktuelle Informationen

Sperrzeit für Gülleausbringung verschoben

Die Sperrzeit für die Ausbringung von Gülle auf Grünland und mehrjähriges Feldfutter wird für den Landkreis Ravensburg um zwei Wochen verschoben.

Die Allgemeinverfügung zur Sperrzeitverschiebung mit Hinweisen finden Sie bei den Öffentlichen Bekanntmachungen

Düngeverordnung - bodennahe Gülleausbringung

Das MLR hat zwischenzeitlich detailliertere Informationen über die zukünftigen weiteren Ausnahmen von der bodennahen Ausbringtechnik auf Grünland ab dem 01. Februar 2025 veröffentlicht.
Relevante Fakten für die Nutzung der Breitverteilung von Gülle:

  • Ausschließlich Rindergülle auf Grünland mit weniger als 4,6% TM-Gehalt (andere Güllearten sind ausgenommen)
  • Jederzeitige Nachweisbarkeit der Einhaltung des TM-Gehaltes mit zwei Laborproben je Düngejahr erforderlich
  • Vollständige Dokumentation der ausgebrachten Düngemenge
  • Die erforderliche Lagerkapazität für flüssige organische Düngemittel ist nachzuweisen

Pflicht zur Erstellung der Stoffstrombilanz

Ein Großteil der Betriebe in unserem Landkreis muss seit diesem Jahr eine Stoffstrombilanz erstellen.

•Betriebe die im Kalenderjahr bilanzieren, müssen die erste Bilanz für das Düngejahr 2023 erstellen und bis zum 01.03.2024 vorliegen haben.
•Betriebe die im Wirtschaftsjahr bilanzieren, müssen die erste Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2023/24 erstellen und bis zum 31.12.2024 vorliegen haben.

Die Stoffstrombilanz sollten Sie vorzugsweise auf Düngung-BW erstellen.

Den Entscheidungsbaum zur Stoffstrombilanzpflicht sowie eine kompakte Zusammenstellung aller wichtiger Informationen finden Sie hier.

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