Tierarzneimittel
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat das im Jahr 2014 eingeführte Antibiotika-Minimierungskonzept im Rahmen der Erneuerung des Tierarzneimittelgesetzes an den neuesten Kenntnisstand angepasst und weiterentwickelt. Ab 2023 muss man Antibiotika-Anwendungen bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfassen. Die Mitteilungspflicht von Antibiotika-Anwendungen geht hier von den Tierhaltern und Tierhalterinnen alleinig auf die Tierärzte und Tierärztinnen über. Ebenso gibt es Abänderungen bei den Nutzungsarten und zum Teil bei den Bestandsuntergrenzen. Die Tierhalter/innen müssen weiterhin die Mitteilung zum Tierbestand und den Tierbewegungen sowie eine Nullmeldung machen.
Maßnahmenplan
- Vorlage Maßnahmenplan (95 KB)
- Erläuterungen Maßnahmenplan Rind (117 KB)
- Handlungsempfehlung Minimierungsmaßnahmen Rind (137 KB)
- Erläuterungen Maßnahmenplan Schwein (111 KB)
- Handlungsempfehlungen Minimierungsmaßnahmen Schwein (76 KB)
- Erläuterungen Maßnahmenplan Geflügel (113 KB)
- Handlungsempfehlungen Minimierungsmaßnahmen Geflügel (76 KB)
- Merkblatt Tierarzneimittel -Betriebliche Therapiehäufigkeit und Maßnahmenpläne (151 KB)