JGS-Anlagen
Die Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) regelt bundeseinheitlich die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die technische Regel wassergefährdender Stoffe TRwS 792, welche die baulich-technische Ausführung von JGS-Anlagen näher beschreibt, ergänzt diese. (Für die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft gilt entsprechend die technische Regel TRwS 793-1.)Zuständige Behörde ist die untere Wasserbehörde (Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt).
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