Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören:

  • Zuschüsse zum Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte, Hort und Tagespflege,
  • Nachhilfeunterricht,
  • Lernmaterial
  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten wie zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule,
  • Teilnahme an Tagesausflügen und Klassenfahrten,
  • Fahrtkosten für Schüler/innen.

Voraussetzungen

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, wenn sie selbst eine der folgenden Leistungen bekommen:
  • Bürgergeld
  • Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II
  • Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag
  • oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-Gesetz.

Ablauf

Fast alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen Sie zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld nach dem SGB II. Sie brauchen keinen gesonderten Antrag.

Es gibt eine Ausnahme: Für eine zusätzliche Lernförderung (Nachhilfe-Unterricht) benötigen Sie  einen gesonderten Antrag. 

Die Entscheidung des Jobcenters hierzu erhalten Sie in der Regel gesondert, nachdem Sie entsprechende Nachweise vorgelegt haben.

Weiterführende Informationen

Kostenlose Beratung auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch und Russisch


auf der Website : info@but-beratung.de

oder

telefonisch: 030-5771 3004 0


Mitarbeitende der Beratungsstelle unterstützen und beraten Sie rund um das Thema Bildung und Teilhabe.

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Sauterleutestraße 34
Weingarten

Tel.: 0751 85-8000
Mail: jo@rv.de